Informatikunterricht im Jahr 2030 - Hinweise zur Genehmigung und Datenschutz

Der Fragebogen wurde vom Kultusministerium Baden-Württemberg genehmigt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Genehmigung durch das Kultusministerium keine wissenschaftliche Qualitätskontrolle impliziert. Die Prüfung erfolgt ausschließlich anhand der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen“ vom 21. September 2002 (K. u. U. S. 309), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 28. Oktober 2005 (K. u. U. S. 167) geändert wurde.

Im Sinne der Transparenz möchte ich Sie auch darüber informieren, dass die Daten von mir erhoben werden und ausschließlich gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift gespeichert und in anonymisierter Form ausgewertet werden, sodass keine Rückschlüsse auf Einzelne möglich sind. Die Teilnahme an dieser Umfrage ist freiwillig, und die Antworten werden vertraulich behandelt. Es besteht keinerlei Aufforderung zur Teilnahme, und eine Nichtteilnahme ist mit keinen Nachteilen verbunden. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.